Hierbei vertreten wir unsere Mandanten häufig und gerne vor den lokalen Gerichten in der Region. Sind aber selbstverständlich auch bundesweit für unsere Mandanten im Einsatz und betreiben gerne auch im europäischen Ausland den Forderungseinzug für Sie.
Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten hierbei nicht nur gerichtlich vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, sondern sind gerne auch beratend im Vorfeld tätig, machen Ihre Ansprüche außergerichtlich geltend, erwirken nötigenfalls Vollstreckungsbescheide im EDV-geschützten Mahnbescheidsverfahren und führen die gebotenen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, beispielsweise durch Gehalts- oder Kontopfändungen durch.
Gerne befassen wir uns aber auch schon frühzeitig mit Ihren säumigen Kunden. Denn, wer nach der zweiten Mahnung nicht zahlt, zahlt in der Regel auch nach der dritten Mahnung nicht. Zur Entlastung Ihrer Buchhaltung übernehmen wir daher gerne bereits in diesem Stadium Ihre Mandate, damit Sie sich auf das Wesentliche – Ihr Kerngeschäft – konzentrieren können.
Sprechen Sie uns hierzu an. Außerhalb sogenannter förmlicher, streitiger gerichtlicher Verfahren können wir hierzu Sonderkonditionen anbieten, die eine pauschalen Vergütung der hier entstehenden Gebühren für die Betreibung im Mahnverfahren, wie auch die Erwirkung des Vollstreckungsbescheides und die Zwangsvollstreckung hieraus für den Fall des negativen Ausgangs umfasst.
Ihr Ansprechpartner: Volker Mester