Anders als die Verträge des täglichen Lebens wie Kauf- oder Werkverträge, ist im Mietrecht Einiges zu beachten. Zum Einen handelt es sich um ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis, bei dem bereits im Vorfeld genauestens überdacht werden muss, wer welche Rechte und Pflichten in dem Mietverhältnis übernehmen soll. Hinzu kommt, dass vor allem im Wohnmietrecht durch den Gesetzgeber aus sozialen Erwägungen heraus in weiten Teilen in die Rechte der Vermieter eingegriffen worden ist und die Rechte der Mieter gestärkt worden sind. Vermieter müssen hierbei möglichst frühzeitig die Rechte der Mieter kennenlernen; Mieter müssen lernen, dass sie, insbesondere im Wohnungsmietrecht, nicht schutzlos dem Vermieter gegenüberstehen. Wir beraten Sie gerne, gleich ob als Vermieter oder Mieter, zu Fragen der Durchsetzbarkeit eines Mietanspruches, wenn Schäden an der Mietsache entstanden sind oder wenn Ihr Mieter keine Miete mehr zahlt. Gleichsam stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite wenn Ihr Vermieter Mängel an der Mietsache nicht beseitigt oder Sie sich drangsaliert fühlen.
Selbstverständlich gilt auch hier: Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, kümmern wir uns auch gerne im Vorfeld um die Beschaffung einer Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung, um Sie auch wirtschaftlich vollumfassend beraten zu können.
Ihr Ansprechpartner: Jens-Uwe Eggert