Droht Ihre Reise aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattzufinden? Oder hat der Reiseveranstalter die Pauschalreise bereits abgesagt, erstattet aber nicht den Reisepreis oder die Anzahlung?
Automatisch mit Ablauf von 14 Tagen nach Ihrem Rücktritt oder der Absage der Reise kommt der Reiseveranstalter automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung Ihrerseits bedarf. Dies insbesondere, wenn es sich um einen sogenannten Covid19-Fall handelt.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Eventuell entstehende Kosten werden beim Reiseveranstalter geltend gemacht. Einen Gutschein müssen Sie nach derzeitigem Rechtstand nicht annehmen; wir verlangen den Reisepreis für Sie zurück.
ODER
Sie sind auf einem Flughafen „gestrandet“ und können erst Stunden oder Tage später weiterfliegen? Wir sorgen dafür, dass Sie wegen der eingetretenen Flugverspätung nach der EU-Verordnung Nr. 261/2004 entschädigt werden.
Ihre Reise war mit Mängeln behaftet? Das Zimmer war nicht sauber? Der Pool war zu kalt? Wir werden die Reisemängel für Sie gerichtlich durchsetzen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Ihr Ansprechpartner: Jens-Uwe Eggert