Mal wieder geblitzt worden? Ihr Fahrer hat die Lenkzeiten überschritten oder hat gar einen Verkehrsunfall verursacht?
Auch das „Verkehrsrecht“ ist mittlerweile ein komplexes Rechtsgebilde geworden. Zu unterscheiden ist zwischen der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen, beispielsweise Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen oder Schmerzensgeldansprüchen und der Abwehr von gegebenenfalls ungerechtfertigten staatlichen Maßnahmen, wie Bußgeldern, Fahrerlaubnisentzug oder noch schlimmer.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen in beiden Rechtsgebieten mit Rat und Tat zur Seite, wenn Ihnen im Straßenverkehr ein Malheur geschehen ist.
Kleiner Tipp: Sollten Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sein, sind die Kosten der anwaltlichen Beratung in der Regel von dem Gegner zu bezahlen, weil dieser den Unfall verursacht hat. Insoweit müssen Sie sich also auch bei eindeutig fremdverschuldeten Verkehrsunfällen, die auf den ersten Blick keine rechtlichen Probleme aufweisen, nicht selbst auf die Korrespondenz mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer einlassen. Auch dies übernehmen wir gerne für Sie.
Ihr Ansprechpartner: Volker Mester